Ordentliche Einbürgerung

Bis alle involvierten Stellen durchlaufen sind und das Einbürgerungsverfahren definitiv abgeschlossen werden kann, dauert es in der Regel 2 bis 2 ½ Jahre.

1. Einreichung der vollständigen Gesuchsunterlagen bei der zuständigen Gemeinde

2. Gespräch beim Oberamt (Erstellung eines Erhebungsberichtes)

3. Vorprüfung des Einbürgerungsgesuches durch den Kanton

4. Behandlung des Gesuches bei der Gemeinde und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

5. Prüfung des Gesuches durch die Fachkommission Bürgerrecht (provisorischer Antrag an den Regierungsrat)

6. Weiterleitung des Gesuches an den Bund

7. Prüfung des Gesuches beim Bund (Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung)

8. Erteilung des kantonalen Bürgerrechts durch den Regierungsrat

9. Eintragung der Einbürgerung im Schweizerischen Personenstandsregister Gebühren

 

 

 

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