Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können grundsätzlich die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre im Rahmen anrechenbarer Aufenthalte in der Schweiz gewohnt haben. Wer eng mit der Schweiz verbunden ist, kann die erleichterte Einbürgerung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung selbst bei Wohnsitz im Ausland beantragen. Bedingung in diesen Fällen ist allerdings, dass die Ehe mit einer Schweizerin oder einem Schweizer seit mindestens sechs Jahren besteht.

Weiter können ab 15. Februar 2018 Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.

 

Erleichterte Einbürgerung - Amt für Gemeinden - Kanton Solothurn