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Ressort Einbürgerungen

Die Bürgergemeinde ist zuständig zur Verleihung des Gemeindebürgerrechtes an Kantonsbürger und dessen Zusicherung an ausserkantonale schweizerische sowie ausländische Staatsangehörige.

Interessierte Personen melden sich bitte direkt bei der Bürger-Kanzlei oder beim Ressortleiter Einbürgerungen über die dazu notwendigen Schritte und Formalitäten.

 

 

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